Ab 8. März ist (nach der 12. BayIfSMV vom 5. März) die Sportausübung und Gruppentraining wie folgt zulässig:
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt.
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands - max. fünf Personen - (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Das bedeutet, unter Einhaltung der aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen bis zu einer Inzidenz von 100 darf Jugendtraining und Jugendcamps für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, als Gruppentraining stattfinden.
Für Jugendliche, die älter als 14 Jahre sind gelten die Gruppengrößen in Abhängigkeit von der Inzidenz. Bei einer Inzidenz bis 50 ist "kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt“, also die Möglichkeit auch ein Gruppen-Trainingsangebote für Jugendliche ab 14 Jahren anzubieten.
Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht wie die anderen Sportlerinnen und Sportler an der Sportausübung teilnimmt und sich insoweit auf die „Anleitung“ beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.
Abstandsregelung
Es gilt auch weiterhin, dabei mindestens einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen zu halten und dort wo der Abstand nicht eingehalten werden kann oder sich Gruppen bilden eine MNS-Maske zu tragen. Die Abstandsregeln sind in der Gestaltung des Trainingsangebots, sowie bei Anfahrt und Abreise immer zu berücksichtigen. Bei Fahrgemeinschaften empfiehlt es sich ebenfalls eine MNS-Maske zu tragen. Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands, sowohl zwischen den Kindern, als auch zum Trainer; kein Händeschütteln oder anderer Körperkontakt. Es ist ausschließlich die eigene Trainingsausrüstung zu verwenden. Für das Training sollten die Kinder ausreichend eigene Bälle dabei haben. Bälle, Tees, Schläger, Lebensmittel und Tools, die angefasst wurde, dürfen nicht weitergegeben werden!
Auch sind Zuschauer beim Training nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden hier nur Kinder, die nicht in der Lage sind, den Trainingsbetrieb selbstständig zu absolvieren und auch die gebotenen Hygieneregeln einzuhalten. Hier ist ebenfalls im Einzelfall und nach Situation MNS-Masken zu tragen. Das Bringen und Holen von Kindern und Jugendlichen zum Training soll jeweils nur bis zum bzw. vom Sportgelände erfolgen.
Hier finden Sie kompakt, die Leitlinien des Deutschen Golfverbandes dazu.
Aufgaben des Trainers/ Jugendwarts
Für die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben kommt dem Trainer und Jugendwart eine sehr wichtige Rolle zu, die je nach Altersgruppe unterschiedlich herausfordernd sein wird.
- Die Trainer und Jugendwarte informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
- Rechtzeitige Rücksprache/Information zur Teilnahme am Training ist einzufordern, um die Trainingsplanung anhand der Leitplanken zu ermöglichen.
- Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung jeder Trainingseinheit
Gruppentraining (nur bei einer Inzidenz unter 100 zulässig)
Die Gruppe darf bis zu 20 Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, umfassen.
Für das Gruppentraining ist es sinnvoll in Kleingruppen zu trainieren. Es wird empfohlen "feste" Trainingsgruppen zu bilden. Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen, bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen. Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein.
Hier finden Sie die Leitlinien des Deutschen Golfverbandes dazu.
Aufgaben des Trainers/ Jugendwarts
Für die erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben kommt dem Trainer und Jugendwart eine sehr wichtige Rolle zu, die je nach Altersgruppe unterschiedlich herausfordernd sein wird.
- Die Trainer und Jugendwarte informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
- Rechtzeitige Rücksprache/Information zur Teilnahme am Training ist einzufordern, um die Trainingsplanung anhand der Leitplanken zu ermöglichen.
- Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung jeder Trainingseinheit
Organisation
Für die Organisation der Trainingseinheiten sollte schon vorab, die räumliche Trennung der Spieler während des Trainings, gut organisiert werden. Es empfiehlt sich gegebenenfalls mit Sprühfarbe oder Pilonen die Trainings- und Wartebereiche zu kennzeichnen.
Empfehlungen für das Übunsgelände
(Auszug aus den Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes orientierten Spielbetrieb)
Driving Range: Die Abschläge in einem Abstand von mindestens 3 Meter (1,5 Meter nach links und rechts) auseinander ziehen mit Hilfe von Balken oder Markierung am Boden kenntlich machen.
Chipping Grün: Statt Löcher können Zielkreise verschiedener Größe aufgemalt werden, als „Fahne“ kann ein Stab in den Boden gesteckt werden, der nicht bewegt wird.
Putting Grün: Die Anzahl der Ziele minimieren. Auf einem Grün sollten nur so viele Personen üben dürfen, dass der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Eventuell Puttzonen einrichten für lange und für kurze Putts, in jeder der Zonen darf nur eine Person sein. Auf dem Putting Grün dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden.
Chipping/Pitching/Bunker Grüns: Stecken Sie mit Balken/Farbe, die Bereiche ab, die besetzt werden dürfen, ähnlich wie auf der Range. Auf Chipping/Pitching/Bunker Grüns dürfen nur die eigenen Bälle aufgesammelt werden, sofern deren Nutzung erlaubt wird.
Methodische Trainingsgestaltung
- Zirkeltraining: Methodisch bietet sich für ein Training im Sinne der Corona-Sicherheitsmaßnahmen das Zirkeltraining an. Hierbei legt der Trainer entsprechend der Anzahl der Teilnehmer verschiedene, voneinander entfernt liegende Abspielpositionen fest. An jeder Position trainiert nur ein Kind. Nach einer vom Trainer bestimmten Zeit wechseln alle Spieler*innen, so dass nach und nach alle Kinder jede Position absolviert haben.
- Trainerstation: Der Trainer kann an einer für ihn wichtigen Position bleiben — dies ist die sogenannte „Trainerstation“. Hierdurch kann über die Trainingszeit hinweg jedes Kind vom Trainer individuell beobachtet und ggf. korrigiert werden. Bei qualitativ guter Technik können die Anforderungen individuell erhöht werden (z. B. Erschwerungen, Zusatzaufgaben, Prognosetraining u. a?.). Die Kinder und Jugendlichen sollten von der Trainerstation aus alle gut im Blick gehalten werden können. Bei der Planung und dem Aufbau sind Stationen zu vermeiden, welche sich gegenüber liegen, um möglichen Gefahren durch zu weit fliegende Bälle aus dem Weg zu gehen.
Beispielhafte Trainingseinheiten (Zirkel- und Stationstraining):
Nach oben