Lockerungen im Golfsport

Die bayerische Kabinettssitzung vom 16. Februar kam zum Entschluss, dass ab Donnerstag, 17. Februar 2022 die Sportausübung - egal ob In- oder Outdoor - unter die 3G-Regel fällt.
In der 15. BayIfSMV (Update 17. Februar) heißt es nun gem. §5 (2) ist unter der Voraussetzung von 3G (geimpft, genesen oder getestet) der Zugang zu Sportstätten zur eigenen aktiven sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung möglich. Das bedeutet, dass das Golfspiel und auch das Golftraining ab heute auch wieder für Ungeimpfte möglich ist, sofern ein Test nachgewiesen werden kann.
Zulässige Tests sind:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ab sofort. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.
Folgende Zugangsregelungen
- Golfplatz, Übungsgelände: 3G
- Gastronomie: 2G (keine Sperrstunde) - ab 4. März 3G
- Einzelhandel, d.h. Pro-Shop FFP2 Maske
- Ausnahme von 2G: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden
- Zugang zur Sanitäranlagen, Umkleiden: Maskenpflicht und Mindestabstand
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
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